Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.07.2010 - 2 Ss-OWi 276/10, 2 Ss OWi 276/10   

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https://dejure.org/2010,14126
OLG Frankfurt, 15.07.2010 - 2 Ss-OWi 276/10, 2 Ss OWi 276/10 (https://dejure.org/2010,14126)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.07.2010 - 2 Ss-OWi 276/10, 2 Ss OWi 276/10 (https://dejure.org/2010,14126)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 2 Ss-OWi 276/10, 2 Ss OWi 276/10 (https://dejure.org/2010,14126)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8a FahrpersStG, Art 6 EGV 561/2006, Art 7 EGV 561/2006, Art 8 EGV 561/2006
    Lenkzeitverstoß: Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und Unternehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Regelung von Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten von Fahrern im nationalen und grenzüberschreitenden Straßenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft; Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und Unternehmer

  • Wolters Kluwer

    Lenkzeitverstoß: Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und Unternehmer

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lenkzeitverstoß - Haftung des Unternehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    System der Lenk- und Ruhezeiten nach der Verordnung Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates; Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und Unternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und Unternehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 357
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 2 Ss OWi 17/10

    Lenkzeitverstoß: Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2010 - 2 Ss OWi 276/10
    25 An der vorgenannten Rechtsprechung hält der Senat nach erneuter Überprüfung indes seit seinem Beschluss vom 13. Juni 2010 (Az. 2 Ss-OWi 17/10) nicht mehr fest.

    Er vertritt nunmehr die Auffassung, dass bei der Betrachtung des Aufzeichnungszeitraums von 28 Tagen zunächst unter Beachtung des Verbots der Doppelbestrafung alle Doppelwochenverstöße zu ermitteln sind, wobei in dem genannten Tatzeitraum maximal zwei - nämlich sich in der Tatzeit nicht überschneidende - Doppelwochenverstöße denkbar sind, die zueinander in Tatmehrheit stehen; ist es innerhalb der Doppelwochenverstöße zusätzlich zu Wochenverstößen und/oder Tagesverstößen gekommen, stehen diese zu dem jeweiligen Doppelwochenverstoß in Tateinheit (vgl. Senat, Beschl. v. 13. Juni 2010 - 2 Ss-OWi 17/10).

  • OLG Koblenz, 23.04.2001 - 1 Ss 29/01

    Belehrungspflicht, Dauerordnungswidrigkeit, Einlassung, Einzelrichter, Fahrer,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2010 - 2 Ss OWi 276/10
    Ein Anlass, von dieser bereits bzgl. des §§ 7 a Abs. 1 Nr. 3 lit. b, 7 b Abs. 1 Nr. 3 lit. B FPersG a.F. und bzgl. des § 8 Abs. 1 Nr. 1 lit. b FPersG a.F. obergerichtlich vertretenen Rechtsauffassung (OLG Düsseldorf NJW 2008, 930-932; OLG Koblenz, VRS 102, 291-296; BayObLG VRS 92, 238-240) abzuweichen, besteht nicht.
  • BayObLG, 26.06.1996 - 3 ObOWi 58/96

    Überwachung des Unternehmers der Einhaltung der Lenkzeiten und Ruhezeiten des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2010 - 2 Ss OWi 276/10
    Ein Anlass, von dieser bereits bzgl. des §§ 7 a Abs. 1 Nr. 3 lit. b, 7 b Abs. 1 Nr. 3 lit. B FPersG a.F. und bzgl. des § 8 Abs. 1 Nr. 1 lit. b FPersG a.F. obergerichtlich vertretenen Rechtsauffassung (OLG Düsseldorf NJW 2008, 930-932; OLG Koblenz, VRS 102, 291-296; BayObLG VRS 92, 238-240) abzuweichen, besteht nicht.
  • OLG Hamm, 19.03.2024 - 4 ORbs 31/24

    FahrpersonalG, Verstöße des Unternehmers, Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse,

    Denn Sanktionsgrund gegenüber dem Unternehmer ist die Verletzung seiner einheitlichen umfassenden Aufsichts- und Überwachungspflicht, während der Fahrer - worauf es hier nicht ankommt - mit jedem einzelnen Verstoß gegen die Bestimmungen der EU-Verordnungen ordnungswidrig handelt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 Ss-OWi 276/10 - juris Rn. 19).
  • OLG Hamm, 19.03.2024 - 4 ORbs 334/23

    FahrpersonalG, Verstöße des Unternehmers, Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse,

    Denn Sanktionsgrund gegenüber dem Unternehmer ist die Verletzung seiner einheitlichen umfassenden Aufsichts- und Überwachungspflicht, während der Fahrer - worauf es hier nicht ankommt - mit jedem einzelnen Verstoß gegen die Bestimmungen der EU-Verordnungen ordnungswidrig handelt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 Ss-OWi 276/10 - juris Rn. 19).
  • OLG Jena, 05.01.2012 - 1 SsBs 112/11

    Darstellen der "Behörde" als geeignetes Beweismittel i.S.d. Strafprozesses bzw.

    Der gesetzliche Wortlaut der Bußgeldvorschrift lässt die Auslegung zu, dass dem Unternehmer für das einwandfreie Funktionieren und die ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgeräts und der Fahrerkarte eine Aufsichts- und Überwachungspflicht obliegt (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 15:07.2010, Az.: 2 Ss- OWi 276/10, NStZ-RR 210, 357).
  • OLG Koblenz, 21.07.2011 - 1 SsBs 61/11

    Fahrpersonal: Konkurrenzen bei mehreren Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten

    Lediglich innerhalb der Doppelwochenverstöße zusätzlich begangene Wochenverstöße und/oder Tagesverstöße, stehen mit dem jeweiligen Doppelwochenverstoß in Tateinheit (OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 355; NStZ-RR 2010, 357).
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